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BriefNest · Stand 5. November 2026 · Fassung 2026-11-05-v1

Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage zum AVV mit den für BriefNest geltenden Zugriffs-, Trennungs-, Übertragungs- und Löschmaßnahmen sowie dem Umfang der Datensicherung.

1. Zugangs- und Berechtigungskontrolle

Die Anwendung verwendet E-Mail-Link-Anmeldung für Agenturen, arbeitsbereichsbezogene Berechtigungen und projektbezogene E-Mail-Verifizierung für Mitwirkende. Kundenberechtigungen sind widerrufbar; Änderungen des Kundenkontakts und Archivierung machen bisherige Zugänge ungültig. Abrechnung ist dem Arbeitsbereichsinhaber vorbehalten.

Serverseitige Berechtigungsprüfungen und Datenbankzugriffsregeln begrenzen mandantenübergreifenden Zugriff. Administrative Schlüssel werden ausschließlich serverseitig verwendet und nicht an Browser ausgeliefert. Betreiberzugriffe auf Inhalte sind auf erforderliche Leistungserbringung, Support, Fehlerbehebung, Sicherheit, Weisungen und gesetzliche Pflichten begrenzt; eine routinemäßige Durchsicht erfolgt nicht.

2. Speicherung und Übertragung

Originalbilder und Quarantäneobjekte werden in privaten Speicherbereichen verarbeitet. Zeitlich begrenzte Berechtigungen und serverseitige Prüfungen begrenzen Upload/Download. Dateiformat, Größe und technische Bildverarbeitung werden geprüft; die Prüfung ist keine umfassende Inhalts- oder Schadsoftwaregarantie.

Die Anwendung wird über HTTPS bereitgestellt; projektbezogene Sitzungen und zeitlich begrenzte Dateiberechtigungen beschränken Zugriffe. Verschlüsselung ruhender Daten, Schlüsselverwaltung und physische Rechenzentrumssicherheit werden durch die Standard-Infrastrukturmaßnahmen der in der Dienstleisterliste genannten Anbieter abgedeckt. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gegenüber diesen Anbietern wird nicht zugesagt.

3. Trennung, Integrität und Nachvollziehbarkeit

Arbeitsbereichs-/Projektzuordnung, Rollenprüfungen, versionierte Antworten und revisionsgebundene Freigaben schützen vor unberechtigten oder veralteten Änderungen. Gleichzeitige Änderungen werden über Versions-/Konfliktprüfungen behandelt. Exporte beziehen sich auf konsistente freigegebene Fassungen.

Auftrags-, Zustell-, Fehler- und Löschvorgänge werden mit erforderlichen Metadaten nachvollziehbar gehalten. Zugangslinks, Inhalte und Geheimnisse werden nicht in Analyse- oder allgemeine Fehlerprotokolle übernommen. Von uns kontrollierte technische Protokolle werden regulär spätestens nach 30 Tagen gelöscht; Produktmessereignisse nach 90 Tagen gelöscht oder tatsächlich anonymisiert. Erforderliche Einzelnachweise bei Vorfällen oder Ansprüchen werden gesondert eingeschränkt behandelt.

4. Verfügbarkeit und Wiederherstellung

Fehleranfällige Datei- und Benachrichtigungsarbeiten verfügen im Anwendungscode über Status-, Wiederholungs- und Sperrmechanismen. Ein Versand darf nach Widerruf oder Löschbeginn nicht neu autorisiert werden; bereits an den E-Mail-Anbieter übergebene Nachrichten sind nicht rückrufbar.

Es werden die täglichen Datenbanksicherungen des Supabase-Pro-Tarifs mit einem Wiederherstellungszeitraum von sieben Tagen genutzt. Die über Supabase Storage gespeicherten Bilddateien sind darin nicht enthalten. Eine zusätzliche eigene Bildsicherung oder ein dauerhaftes Kundenarchiv wird derzeit nicht betrieben. Die Sicherungen ersetzen weder rechtzeitige Kundenexporte noch die Beachtung unserer eigenen Leistungspflichten. Ein bestimmter Wiederherstellungszeitpunkt oder eine Wiederherstellungsdauer wird nicht garantiert.

5. Löschung und Auftragskontrolle

Löschaufträge werden nach Berechtigungs-/Umfangsprüfung mit Vorgangskennung dokumentiert. Die vorhandenen Werkzeuge trennen Datenbanklöschung und wiederholbare Dateibereinigung. Referenzen bleiben bis zur bestätigten Dateientfernung erhalten. Laufende Uploads und Verarbeitung werden durch Wartebarrieren und erneute Bestandsprüfung berücksichtigt.

Es gelten die vereinbarten 30 Tage Lese-/Exportzugang nach Leistungsende und mindestens sieben Tage Vorwarnung. Berechtigte angeforderte Inhaltslöschungen erfolgen ohne unangemessene Verzögerung nach dem AVV; gesetzliche und bereits wirksam vereinbarte kürzere Fristen bleiben unberührt. Wiederholungsfähige Bereinigung und eine Abschlussprüfung erfassen auch verspätet entstandene Dateikopien. Wiederhergestellte Sicherungen dürfen gelöschte Daten und alte Zugänge nicht reaktivieren.

6. Organisation und regelmäßige Prüfung

Verantwortlich für den Betrieb ist Daniel Wilmes. Weisungen, Supportanliegen und Sicherheitsmeldungen werden über [email protected] bearbeitet. Nicht erforderliche Inhaltskopien werden vermieden. Bei Datenschutzverletzungen gelten die unverzüglichen Informations- und Unterstützungspflichten des AVV.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird bei sicherheitsrelevanten Änderungen und nach Vorfällen überprüft. Tests verwenden synthetische Inhalte und kontrollierte Empfänger; produktive Zugangs- und Zahlungsdaten werden nicht als Testdaten veröffentlicht. Anbietermaßnahmen ergeben sich ergänzend aus deren verlinkten Standard-Datenschutz- und Sicherheitsunterlagen.